Hundehaltung / Hundekontrolle (An-/Abmeldung Hund)

Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Seit Anfang 2016 ist die neue Hundedatenbank AMICUS in Betrieb und ersetzte für Hunde die Datenbank ANIS.

Mit der Einführung von AMICUS sind die Gemeinden für die Bearbeitung der Personen- und Adressdaten zuständig. Entgegen der bisherigen Praxis können sich Hundehalter nicht mehr selber in der Datenbank erfassen oder ihre Daten verändern, sondern müssen dies via ihrer Wohngemeinde vornehmen lassen.

Personen, welche erstmalig einen Hund halten, müssen sich ebenfalls bei der Wohngemeinde melden. Sie werden als Hundehalter erfasst und erhalten eine Personen-ID.

Registrierte Hundehalter können dann ihren Hund beim Tierarzt chippen lassen. Der Tierarzt übernimmt die Registrierung des Tieres auf AMICUS.

Ebenfalls neu ist das Doppelmeldeprinzip: Bei einem Halterwechsel müssen beide Parteien den Wechsel mit einer "Weitergabe" und "Übernahme" aktiv bestätigen.

Katzen, Frettchen und andere Heimtiere werden wie bis anhin bei ANIS registriert.
Nötige Unterlagen
Impfausweis Hund
Verfahren
Wir werden die Daten auf Amicus erfassen, ergänzen oder korrigieren. Bei einer Erstanmeldung Ihres Hundes senden wir Ihnen die benötigte Personen-Id zu.

Persönliche Angaben Hundehalter

Inhalt der Meldung

Angaben zum Hund


Bitte füllen Sie das Formular am Bildschirm aus, bevor Sie es zum Unterzeichnen ausdrucken.

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